Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte
Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, englisch United Nations High Commissioner for Human Rights [juːˈnaitɪd ˈneɪʃnz ˈhaɪ kəˈmɪʃnə fɔ ˈhjuːmən raɪts], Abkürzung UNHCHR [juːeneɪtʃsiːeɪtʃˈaː],
1993 geschaffenes Amt der Vereinten Nationen; Sitz: Genf. Der nicht mit eigenen Exekutivbefugnissen ausgestattete Hochkommissar wird mit Zustimmung der UN-Generalversammlung vom UN-Generalsekretär für vier Jahre ernannt; er ist innerhalb der Vereinten Nationen für Menschenrechtsfragen verantwortlich, wird bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen aktiv, fördert den präventiven Menschenrechtsschutz und koordiniert die Menschenrechtsaktivitäten im System
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar