historische Buchten (Völkerrecht)

historische Buchten, Völkerrecht:

Meeresbuchten (Bai, Fjord, Meerbusen, Golf), die aufgrund ihrer Beschaffenheit nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen nicht zu den Territorialgewässern (Eigengewässern) eines Staates gehören würden, jedoch gewohnheitsrechtlich als Eigengewässer eines Staates betrachtet werden (z. B. Hudson Bay, Weißes Meer).

Quellenangabe

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