Hess-Gesetz

Hess-Gesetz [nach G. H. Hess],

Gesetz der konstanten Wärmesummen; eine bereits 1840 aufgestellte Gesetzmäßigkeit, die besagt, dass die Reaktionswärme eines chemischen Gesamtvorgangs unabhängig vom Reaktionsweg ist. Sie wird eindeutig durch den Anfangs- und Endzustand bestimmt.

Quellenangabe

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