Heilmittel (Sozialrecht)
Heilmittel, Sozialrecht:
ärztlich verordnete therapeutische Leistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen. Im Unterschied zu Arzneimitteln steht bei der Behandlung mit Heilmitteln die äußerliche Einwirkung auf den Körper im Vordergrund. Heilmittel sind u. a. Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie, Sprachtherapie und heilpädagogische Maßnahmen.
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