Haftentlassenenhilfe
Haftentlassenenhilfe, soziale Unterstützung für ehemalige Strafgefangene nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII). Gemäß § 67 SGB XII in Verbindung mit der dazugehörigen Durchführungs-Verordnung können aus richterlich angeordneter Freiheitsentziehung Entlassene als Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen (persönliche Beratung, Beschaffung einer Wohnung u. Ä.).
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