Politik
Nach der mehrfach geänderten Verfassung vom 16.5.1984 ist Guinea-Bissau eine präsidiale Republik mit Mehrparteiensystem. Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und oberster Inhaber der Exekutive ist der auf 5 Jahre direkt gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl möglich). Er ernennt den Premierminister sowie die übrigen Mitglieder des Kabinetts, verfügt im Gesetzgebungsverfahren über ein Vetorecht
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