Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften

Mangels weiterer Vorschriften, insbesondere eines gesetzlichen Gliederungsschemas für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung von Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften, die nicht dem Publizitätsgesetz unterliegen, sind diese beiden Unternehmensformen bei Form und Gliederung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung nur an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gebunden.

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