Gesetzgebungsverfahren

Deutschland

In Deutschland können Bundesgesetze nur erlassen werden, soweit dem Bund durch das Grundgesetz die Gesetzgebungszuständigkeit zugewiesen ist (Deutschland, Staat und Recht); ansonsten liegt die Gesetzgebungszuständigkeit bei den Ländern.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.