Gemengelage

Gemengelage, Flurzustand, bei dem die zu einem Hof gehörenden Grundstücke in vielen Parzellen innerhalb einer Feldmark verstreut liegen, woraus Nachteile für die Bewirtschaftung und gegenseitige Abhängigkeiten erwachsen (Flurzwang). Die Gemengelage wird durch Flurbereinigung aufgehoben.

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