Flurzwang
Flurzwang, für alle Grundbesitzer einer Gemarkung verbindliche Ordnung über gleichen Fruchtbau sowie über gleiche Saat- und Erntetermine. Ein Flurzwang fand sich v. a. zu Zeiten der Dreifelderwirtschaft in Gewann- und Haufendörfern, bei denen die Gemengelage des Grundbesitzes die Bestellung der einzelnen Zelgen von der vorherigen Regelung des Wegerechts abhängig
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