geheimer Vorbehalt
geheimer Vorbehalt, lateinisch Reservatio mentalis,
die von der eindeutigen Formulierung oder dem üblichen Verständnis einer Aussage abweichende innere Einschränkung oder Umdeutung ihres Sinnes durch den Sprechenden; sie ist sittlich als Lüge zu beurteilen. Rechtlich ist der geheime Vorbehalt, soweit er bei der Abgabe einer Willenserklärung nicht erkennbar ist, unwirksam (§ 116 BGB, Mentalreservation), d.
Quellenangabe