Gastrecht (Recht)
Gast|recht, Recht:
1) rechtsgeschichtlich der dem Fremdling durch Aufnahme in das Haus des Gastgebers gewährte Schutz (Gastfreundschaft); 2) umgangssprachlich das Recht eines Ausländers, sich in einem fremden Staat aufzuhalten, Fremdenrecht; 3) im Völkerrecht die auf einer Erlaubnis des Gaststaates beruhende, zeitlich beschränkte Befugnis von Kriegsschiffen der Krieg Führenden, sich in einem
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar