Förderabgabe
Förderabgabe, eine Gebühr für die Überlassung des (vom Grundeigentum getrennten, dem Staat vorbehaltenen) Förderrechtes für bergfreie Bodenschätze. Das Aufkommen fließt den Ländern zu. Die Förderabgabe beträgt nach § 31 Bundesbergsgesetz vom 13. 8. 1980 10 % des Marktwertes der gewonnenen Bodenschätze. Die Bundesländer haben aber seit 1982 von der
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