Bergrecht
Bergrecht, die den Bergbau betreffenden rechtlichen Bestimmungen. Grundlage des deutschen Bergrechts war bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts das Bergregal, ein Hoheitsrecht des Königs (Landesherrn), über bestimmte Minerale (Erze, Salze) frei zu verfügen und deren Abbau zu gestatten, meist mit einer Abgabe (Bergzehnt, Berggefälle) verbunden (Regalien).
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