Früherkennungsuntersuchungen
Früherkennungsuntersuchungen, diagnostische Vorsorgemaßnahmen zur möglichst frühzeitigen Erkennung und Verhütung von kindlichen Entwicklungsstörungen oder von Krankheiten bei Kindern und Erwachsenen. Rechtsgrundlage für die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist der § 25 Sozialgesetzbuch V. Danach haben Versicherte, die das 35. Lebensjahr vollendet haben,
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