Freischaren
Freischaren, militärische Formationen, die sich im Krieg im Unterschied zu den Freikorps ohne Ermächtigung des Kriegsherrn auf Veranlassung einzelner Persönlichkeiten (z. B. G. Garibaldi) oder politischer Verbände durch freiwilligen Zuzug bilden. Freischaren sind der regulären Kriegsmacht angegliedert und unterstellt. Nach der Haager Landkriegsordnung (1907) werden sie als Bestandteil der regulären
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