Fragerecht des Deutschen Bundestags

Grenzen des Fragerechts

Grundsätzlich ist die Bundesregierung verpflichtet, Fragen zu beantworten, die ihr aus dem Bundestag gestellt werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen sie diese Fragen nicht oder zumindest nicht öffentlich beantworten muss:

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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