Grenzen des Fragerechts
Grundsätzlich ist die Bundesregierung verpflichtet, Fragen zu beantworten, die ihr aus dem Bundestag gestellt werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen sie diese Fragen nicht oder zumindest nicht öffentlich beantworten muss:
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe