Formaldienst
Formaldienst, früher Formalausbildung,
Teil des militärischen Dienstes; in der Formaldienstordnung (ZDv 3/2) sind bestimmte Formen des Verhaltens sowohl für den einzelnen Soldaten (u. a. Grundstellung, Wendungen, Trageweise des Gewehrs) als auch für die in Abteilungen zusammengefassten Soldaten festgelegt.
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