Filiation (Recht)
Filiation [zu lateinisch filius »Sohn«, »Kind«] die, -, Recht:
1) Abstammung, Kindesverhältnis; auch Nachweis über die Abstammung einer Person von einer anderen; 2) Gliederung des Staatshaushaltsplanes.
Quellenangabe
Filiation [zu lateinisch filius »Sohn«, »Kind«] die, -, Recht:
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