Festgelder

Festgelder, feste Gelder,

Einlagen bei Kreditinstituten, die zu einem bestimmten vereinbarten Termin fällig werden (Laufzeit mindestens 30 Zinstage); gehören zu den Termineinlagen. Nach Fälligkeit werden die Festgelder, sofern nicht anders vereinbart, wie Sichteinlagen behandelt, d. h., es kann jederzeit über sie verfügt werden. Die Verzinsung richtet sich nach den Geldmarktsätzen und ist abhängig

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