Femgerichte
Femgerichte, Feme, Fehme, Freigerichte, im Mittelalter und in der frühen Neuzeit Bezeichnung für Gerichte, die neben den fürstlichen und städtischen Gerichten für sich das Recht beanspruchten, schwere Rechtsbrüche, besonders gegen den Landfrieden, zu verurteilen.
Im 13.–15. Jahrhundert die Gerichte Westfalens, die schwere Rechtsbrüche (z. B. Raub, Mord, Brandstiftung) aburteilten. Sie standen in der Nachfolge alter gräflicher und vogteilicher Gerichtsbarkeit. Femgerichte wurden oft unter einer Linde, der »Femlinde«, abgehalten. Der Gerichtsinhaber wurde »Stuhlherr« genannt, Gerichtsvorsitzender war der Freigraf, Urteilsfinder waren die Freischöffen, die
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