Faustrecht
Faustrecht, früher ein gesetz- und rechtloser Zustand, in dem das Recht des Stärkeren galt; auch gleichgesetzt mit Fehde. Heute versteht man unter Faustrecht die nur ausnahmsweise im Rahmen der gesetzlich geregelten Notwehr erlaubte Selbstverteidigung.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Brockhaus Schullexikon Online, Faustrecht. https://brockhaus.de/ecs/julex/article/faustrecht (aufgerufen am 2025-07-27), NE GmbH Brockhaus