Essenzialien

Essenziali|en Plural, lateinisch Essentialia,

die das Wesen eines Rechtsgeschäfts bestimmenden, vom Gesetz als notwendig geforderten oder nach dem Parteiwillen als wesentlich erachteten Bestandteile eines Rechtsgeschäfts; Gegensatz: Akzidentalien.

Quellenangabe

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