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Erholungswald

Erholungswald, zum Zweck der Erholung gesetzlich unter Schutz gestellte Waldflächen. Ziel ist zum einen die Verbesserung der Erholungsmöglichkeit für die Allgemeinheit, zum anderen die Lenkung des Erholungsverkehrs; in Deutschland nach § 13 Bundeswaldgesetz vom 2. 5. 1975 und den Länderforstgesetzen.

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