Entschädigungsfonds
Entschädigungsfonds [-fɔ̃],
gemäß §§ 9–11 Entschädigungsgesetz vom 27. 9. 1994 gebildetes nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes, aus dem Entschädigungen nach diesem Gesetz, Ausgleichsleistungen nach §§ 1–3 Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. 9. 1994 für enteignete Alteigentümer, Entschädigungen nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz sowie Leistungen aus dem Vertriebenenzuwendungsgesetz erbracht werden. Der Entschädigungsfonds wird vom Bundesamt zur Regelung
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