Bundesleistungsgesetz
Bundesleistungsgesetz, Gesetz (in der Fassung vom 27. 9. 1961, zuletzt geändert 2009) über sachliche oder persönliche Leistungen des Bürgers an den Staat. Leistungen können gemäß § 1 u. a. für Zwecke der Verteidigung sowie zur Abwehr einer Gefahr für Bestand oder Grundordnung des Bundes oder eines Landes oder von
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