Einkammersystem

Einkammersystem, im Unterschied zum Zweikammersystem die Organisation der Volksvertretung in nur einer Kammer. Ein Einkammersystem haben u. a. Dänemark, Finnland und Schweden. Da laut Grundgesetz der Bundesrat keine Volks-, sondern eine Ländervertretung ist, besitzt auch Deutschland ein Einkammersystem.

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