Einheiten- und Zeitgesetz
Einheiten- und Zeitgesetz, Kurzbezeichnung für Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung,
Gesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 22. 2. 1985, durch das die SI-Einheiten des Internationalen Einheitensystems mit ihren Vorsätzen für dezimale Vielfache und Teile als gesetzliche Einheiten, die im geschäftlichen und amtlichen Verkehr stets zu verwenden sind, eingeführt wurden. Weiterhin sind 50 Einheiten mit besonderen Namen gesetzlich zugelassen,
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