Dominium

Dominium [lateinisch »Herrschaft«] das, -s/...ni|en,

im römischen Recht v. a. Bezeichnung für das nicht beschränkte Herrschaftsrecht über einen Gegenstand oder über ein Gebiet. – Im 13. Jahrhundert wandelte sich die Bedeutung, von Oberitalien ausgehend. Dominium directum bezeichnete das einem anderen zur Nutznießung überlassene Eigentum, der darüber ein Dominium utile (Untereigentum) hatte. Diese ursprünglich

Quellenangabe

Brockhaus Schullexikon Online, Dominium. https://brockhaus.de/ecs/julex/article/dominium (aufgerufen am 2025-04-14), NE GmbH Brockhaus

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