Dissens (Vertragsrecht)

Dissens [lateinisch] der, -es/-e, Vertragsrecht:

die fehlende Einigung der Parteien beim Vertragsschluss. Der offene Dissens (die Parteien sind sich ihrer Uneinigkeit bewusst) verhindert ein Zustandekommen des Vertrages. Beim versteckten Dissens (die Parteien sehen einen Vertrag als geschlossen an, haben sich in Wirklichkeit aber nicht geeinigt, z. B. bei objektiv mehrdeutigen Erklärungen) gilt der

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar