Schullexikon

Schullexikon
Login

Deutschlandradio

Deutschlandradio, Rundfunkanstalt öffentlichen Rechts.

Gegründet in Folge der deutschen Wiedervereinigung durch Staatsvertrag vom 17.6.1993 zwischen dem Bund und den Ländern, der die Hörfunkanstalten Deutschlandfunk (BRD), Deutschlandsender Kultur (DS Kultur; DDR) und RIAS Berlin (amerikanischer Sektor von Berlin) zum 1.1.1994 zu einem bundesweiten Sender zusammenfasste.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.