Germanische Zeit und Mittelalter
Zunächst als mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht durch die Volksgerichte (Thing) kleinstaatlicher Verbände entwickelt, wurde das germanische Recht in der Völkerwanderungszeit zum Stammesrecht (germanische Volksrechte); hinzu trat im Fränkischen Reich das auf königlichen Verordnungen (Kapitularien) beruhende Reichsrecht. Als diese Quellen in Vergessenheit gerieten, entwickelte sich das Recht wieder allein durch
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