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Designerdrogen

Rechtliche Situation

In Deutschland konnten Designerdrogen bis 2016 nur in einem aufwendigen Verfahren nach dem Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgesetz als Einzelsubstanz verboten werden. Das ließ den Herstellern ausreichend Zeit, die Molekülstruktur so zu verändern, dass das Verbot für die nun neue Substanz nicht mehr wirksam wurde. Ende 2016 trat das »Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz« in Kraft,

Mitwirkende

Lars Wilker

Quellenangabe

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