Decretum (katholisches Kirchenrecht)
Decretum [zu lateinisch decernere, decretum »entscheiden«] das, -s/...ta,
katholisches Kirchenrecht: verbindlicher Bescheid. Die acht Decreta des 2. Vatikanischen Konzils sind ihrer rechtlichen Wertigkeit nach zwischen Constitutio (Konstitution) und Declaratio (Deklaration) einzuordnen.
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