Bürgermeister

Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist der Vorsteher bzw. die Vorsteherin einer Gemeinde oder Stadt. 

Er oder sie wird entweder vom Gemeinde- bzw. Stadtrat oder aber direkt von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Stellung und Aufgaben sind in den Gemeindeordnungen der Bundesländer festgelegt. In Berlin (Regierender Bürgermeister), Bremen (Bürgermeister und Senatspräsident) und Hamburg (Erster Bürgermeister) entspricht die Stellung von Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin der eines

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