Anfänge der Bürgerinitiativen
In den angelsächsischen Ländern, besonders den USA, machen die Bürger seit längerer Zeit von ihrem in der Regel verfassungsmäßig garantierten Recht Gebrauch, über das Verbands- und Parteiwesen hinaus sich zur Verfolgung konkreter Interessen zusammenzuschließen. Die Schweizer Bundesverfassung gibt dem einzelnen Bürger v. a. mit dem Volksrecht der »Initiative« (Artikel 120
Informationen zum Artikel
Quellenangabe