Repräsentation
Eine der wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten besteht darin, Deutschland im In- und Ausland zu vertreten (zu »repräsentieren«). Nach Artikel 59 Grundgesetz tritt er im internationalen Verkehr offiziell für die Bundesrepublik Deutschland auf. Man spricht in diesem Zusammenhang von »völkerrechtlicher Vertretung«. Daneben nimmt der Bundespräsident Ehrungen vor und verleiht Orden. Oft
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