Ernennungen
Bei der Wahl von Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin hat der Bundespräsident das Recht, dem Bundestag eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen. Selbst bestimmen, wer das Amt bekommt, darf er nicht. Der vom Bundestag gewählte Kanzler bzw. die Kanzlerin wird dann vom Bundespräsidenten offiziell ernannt. Der Bundespräsident ernennt darüber hinaus z. B.
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