Ausfertigung von Gesetzen
Der Bundespräsident darf Gesetze nicht selbst festlegen, dafür sind Bundestag und Bundesrat zuständig. Allerdings werden Gesetze von ihm geprüft und unterschrieben (»Ausfertigung«). Verstößt ein Gesetz nach Meinung des Bundespräsidenten gegen Bestimmungen des Grundgesetzes, z. B. gegen ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger, muss er es ablehnen. Dann sind die zuständigen
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