Bundesminister
Die Bundesminister und Bundesministerinnen sind in der Bundesrepublik Deutschland die Mitglieder der Bundesregierung.
Als Oberhaupt der Bundesregierung gibt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik vor (»Richtlinienkompetenz«). Im Rahmen dieser Richtlinien leiten die Bundesministerinnen und Bundesminister ihren Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich. Sie werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. – Siehe auch Minister.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar