Bücherprivileg
Bücherprivileg, früher ausschließlich einem Drucker erteilte Genehmigung, ein bestimmtes Werk herauszugeben. Bücherprivilegien wurden vom Papst, dem Kaiser, einem Landesfürsten, einer Stadt oder einer Universität in der Regel für einen festen Zeitraum erteilt und stellten den unrechtmäßigen Nachdruck dieser Bücher unter Strafe. Die Bücherprivilegien gingen später auf die Verleger über. Erst
Informationen zum Artikel
Quellenangabe