Der zwei-plus-Vier-Vertrag
Der »Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland«, kurz Zwei-plus-Vier-Vertrag, wurde am 12. September 1990 unterzeichnet und trat am 3. Oktober 1990 (Tag der Deutschen Einheit) in Kraft. Er beendete offiziell die seit 1945 bestehenden Sonderrechte der Siegermächte und schloss das Kapitel der Besatzungszonen formal ab.
Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe