Beamte

Rechtsverhältnis

Rechtsgrundlagen: Die Rechtsverhältnisse der Beamten werden durch das Beamtenrecht geregelt. Ihre Ordnung muss bestimmten verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere die »hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums« berücksichtigen (Artikel 33 Absatz 5 GG). Sie begründen die Sicherung des Beamtentums als Institution, sollen seiner zeitgemäßen Fortentwicklung aber nicht im Wege stehen und umfassen im Wesentlichen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.