Rechtsverhältnis
Rechtsgrundlagen: Die Rechtsverhältnisse der Beamten werden durch das Beamtenrecht geregelt. Ihre Ordnung muss bestimmten verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere die »hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums« berücksichtigen (Artikel 33 Absatz 5 GG). Sie begründen die Sicherung des Beamtentums als Institution, sollen seiner zeitgemäßen Fortentwicklung aber nicht im Wege stehen und umfassen im Wesentlichen
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