Bagatellsteuern

Bagatellsteuern, Steuern mit geringem Aufkommen. Nimmt man das weithin übliche Abgrenzungskriterium eines Anteils von weniger als 0,1 % am gesamten Steueraufkommen, so gibt es in Deutschland auf Bundesebene nach Abschaffung der Börsenumsatz-, Gesellschaft- und Wechselsteuer zum 1. 1. 1992 und der Leuchtmittel-, Salz-, Tee- und Zuckersteuer zum 1. 1.

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