Ständige Ausschüsse
Nach jeder Bundestagswahl werden die ständigen Ausschüsse neu ins Leben gerufen und mit Abgeordneten besetzt. Die Zeit zwischen zwei Bundestagswahlen heißt Legislaturperiode und dauert normalerweise vier Jahre. Die Zahl der ständigen Ausschüsse kann von Legislaturperiode zu Legislaturperiode unterschiedlich sein.
Unterausschuss
Vermittlungsausschuss
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