Ausschließlichkeitserklärung
Ausschließlichkeitserklärung, die Erklärung eines Vertragspartners, in der er sich verpflichtet, keine Dritten (in das Geschäft) einzubeziehen; anzutreffen in Makler-, Handelsvertreter-, Kartellverträgen u. Ä., auch im Bankwesen bei Kreditgewährungen (der Kreditnehmer hat alle Bankgeschäfte nur mit der kreditgebenden Bank abzuwickeln).
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