Auslösung (Arbeitsrecht)
Auslösung, Arbeitsrecht:
pauschaliert gezahlte Entschädigung für Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer durch auswärtiges Arbeiten entstehen, meist tarifvertraglich geregelt. Auslösungen sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei (§ 3 Nummer 16 EStG).
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