Teilgebiete des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht wird in zwei große Teilgebiete eingeteilt: das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar