Arbeitsrecht

Grundlagen

Ein individuelles Arbeitsverhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag begründet. Das ist ein privatrechtlicher Vertrag, den die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber schließt. In diesem Vertrag sind z. B. die Art der zu erbringenden Arbeitsleistung, die Arbeitszeit, der zu zahlende Lohn, der Urlaubsanspruch und eine eventuelle

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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