Arbeitsrecht in Österreich
Das Arbeitsrecht in Österreich hat relativ große Ähnlichkeit mit dem in Deutschland. Auch in Österreich wird zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht unterschieden. Ebenso wie in Deutschland gibt es Betriebsräte, die Betriebsvereinbarungen schließen können. Tarifverträge werden in Österreich als »Kollektivverträge« bezeichnet. Wie in Deutschland gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung des Arbeitsrechts,
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Mitwirkende
Ralph Zade
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